Energieausweis Hannover

Was Sie wissen sollten!

Der Energieausweis wird zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden erstellt. Vorgeschrieben wird dies durch die Energiesparverordnung (EnEV). Eine Vermietung oder ein Verkauf ist nun nicht mehr ohne Energieausweis möglich.

Bei der Vermietung ohne Energieausweis droht dem Vermieter ein Bußgeldverfahren und der Mieter braucht somit die nächste Nebenkostenabrechnung nicht zu akzeptieren. Auch beim Objektverkauf ohne Energieausweis kann es für den Eigentümer zum Bußgeldverfahren kommen. In der Regel kommt auch keine Beurkundung ohne Energieausweis zustande.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Energieausweis Hannover Brünig Immobilienmakler

Energieausweis Hannover Brünig Immobilienmakler

Der Verbrauchsausweis legt die Werte des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre zugrunde und bewertet lediglich anhand dessen, was die Bewohner eines Gebäudes verbraucht haben und wie dieses energetisch einzustufen ist. Die Werte sind also stark vom individuellen Verhalten der Bewohner abhängig.

Anders sieht es bei dem Bedarfsausweis aus. Er bewertet anhand eines technischen Gutachtens die Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei wird sowohl die Bausubstanz, die Gebäudehülle als auch die Heizungsanlage geprüft und geschaut, wie gut die Wärme im Gebäude gehalten werden kann bzw. was die Heizung leistet und was davon direkt genutzt wird. Die Werte des Bedarfsausweises sind unabhängig vom Nutzungsverhalten der Gebäudebewohner.

Welcher Energieausweis ist wann Pflicht?

Der Bedarfsausweis ist Pflicht für alle Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut (Bauantrag vor dem 1.11.1977) und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert (nach dem Standard der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977) wurden.

Der Verbrauchsausweis gilt für Gebäude, die nach 1978 erbaut oder vor 1978 aufwendig energetisch saniert wurden.

Für Neubauten ist dagegen ein Bedarfsausweis grundsätzlich seit 2002 vorgeschrieben. Bauherrn sind dazu verpflichtet, dem Gebäudeeigentümer einen bedarfsorientierten Energieausweis mit dem fertig gestellten Gebäude zu übergeben.

(Quellenauszug: deutsche-handwerks-zeitung.de 2016)